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   BAG, 27.01.2011 - 2 AZR 744/09   

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https://dejure.org/2011,5393
BAG, 27.01.2011 - 2 AZR 744/09 (https://dejure.org/2011,5393)
BAG, Entscheidung vom 27.01.2011 - 2 AZR 744/09 (https://dejure.org/2011,5393)
BAG, Entscheidung vom 27. Januar 2011 - 2 AZR 744/09 (https://dejure.org/2011,5393)
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Volltextveröffentlichungen (16)

  • lexetius.com

    Außerordentliche Kündigung - Beteiligung des Personalrats

  • openjur.de

    Außerordentliche Kündigung; Beteiligung des Personalrats

  • Bundesarbeitsgericht

    Außerordentliche Kündigung - Beteiligung des Personalrats

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 20 Abs 2 GG, Art 28 Abs 1 S 1 GG, § 108 Abs 2 BPersVG, § 2 Abs 3 S 1 HSchulG BE 1990, § 79 Abs 1 PersVG BE 2004
    Außerordentliche Kündigung - Beteiligung des Personalrats

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 20 Abs 2 GG, Art 28 Abs 1 S 1 GG, § 108 Abs 2 BPersVG, § 2 Abs 3 S 1 HSchulG BE 1990, § 79 Abs 1 PersVG BE 2004
    Außerordentliche Kündigung - Beteiligung des Personalrats

  • IWW

    GG Art. 20 Abs. 2 GG Art. 28 Abs... . 1 S. 1 BPersVG § 108 Abs. 2 BerlHG § 2 Abs. 3 S. 1 PersVG Berlin § 79 Abs. 1 PersVG Berlin § 81 PersVG Berlin § 82 PersVG Berlin § 83 Abs. 3 S. 3, 4 PersVG Berlin § 87 Nr. 8

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Außerordentliche Kündigung ohne Beteiligung des Personalrats bzw. ohne Zustimmungsersetzung durch die Einigungsstelle ist unwirksam; Bewertung der Wirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung ohne Beteiligung des Personalrats bzw. ohne Zustimmungsersetzung durch die ...

  • bag-urteil.com

    Internetnutzung

  • Betriebs-Berater

    Beteiligung des Personalrats nach dem PersVG Berlin

  • rewis.io

    Außerordentliche Kündigung - Beteiligung des Personalrats

  • ra.de
  • rewis.io

    Außerordentliche Kündigung - Beteiligung des Personalrats

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unwirksamkeit einer [außerordentlichen] Kündigung ohn Beteiligung des Personalrats bzw. Zustimmungsersetzung durch die Einigungsstelle; Verfassungskonforme Auslegung des § 83 Abs. 3 S. 3 PersVG Berlin

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Beteiligung des Personalrats nach dem PersVG Berlin

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2012, 352
  • BB 2011, 1651
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 04.06.2010 - 6 PB 4.10

    Außerordentliche verhaltensbedingte Kündigung; Letztentscheidungsrecht des Senats

    Auszug aus BAG, 27.01.2011 - 2 AZR 744/09
    Dazu gehören damit auch personelle Einzelmaßnahmen wie Kündigungen von Arbeitnehmern des öffentlichen Dienstes (BVerwG 4. Juni 2010 - 6 PB 4/10 - Rn. 7, ZTR 2010, 433; Büge Der Personalrat 2011, 13; Germelmann PersV 2011, 14, 17) .

    aa) Es ist nicht möglich, § 81 Abs. 2 Satz 1 PersVG zur Herstellung von Verfassungskonformität in der Weise zu verstehen, dass dem Senat von Berlin ein Letztentscheidungsrecht auch bei Kündigungen von solchen Arbeitnehmern zustünde, die nicht zeitlich überwiegend Befugnisse iSv. Art. 33 Abs. 4 GG ausüben (BVerwG 4. Juni 2010 - 6 PB 4/10 - Rn. 8, ZTR 2010, 433) .

    Mit dem Siebten Gesetz zur Änderung des Personalvertretungsgesetzes vom 17. Juli 2008 (GVBl. 2008, 206) hat der Landesgesetzgeber seinen dem entgegenstehenden Willen unmissverständlich zu erkennen gegeben (BVerwG 4. Juni 2010 - 6 PB 4/10 - Rn. 9, ZTR 2010, 433) .

    Obwohl er das Personalvertretungsrecht an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts anpassen wollte, hat er die Mitbestimmung nur bei Arbeitnehmern mit überwiegend hoheitsrechtlichen Befugnissen entsprechend eingeschränkt (vgl. BVerwG 4. Juni 2010 - 6 PB 4/10 - Rn. 10, aaO; Büge Der Personalrat 2011, 13, 16) .

    Dies ist bei personellen Maßnahmen gegenüber Arbeitnehmern nach Wortlaut, Systematik und Entstehungsgeschichte des Gesetzes sowie nach der vom Gesetzgeber verfolgten Regelungsabsicht nur dann der Fall, wenn deren Auswirkungen im Einzelfall über diejenigen hinausgehen, die mit einer derartigen Maßnahme üblicherweise verbunden sind (BVerwG 4. Juni 2010 - 6 PB 4/10 - Rn. 12, ZTR 2010, 433) .

    Dagegen würde es den erkennbaren Willen des Landesgesetzgebers konterkarieren, § 83 Abs. 3 Satz 4 PersVG im Sinne einer Auffangvorschrift beliebig und voraussetzungslos bei allen personellen Maßnahmen heranzuziehen, bei denen die Entscheidung der Einigungsstelle nach § 81 Abs. 2, § 83 Abs. 3 Satz 3 PersVG verbindlich ist (BVerwG 4. Juni 2010 - 6 PB 4/10 - Rn. 12, ZTR 2010, 433) .

    Bei der außerordentlichen verhaltensbedingten Kündigung eines einzelnen Arbeitnehmers handelt es sich um einen singulären Fall, bei dem die beschriebenen Voraussetzungen nach § 83 Abs. 3 Satz 4 PersVG schwerlich gegeben sein können (BVerwG 4. Juni 2010 - 6 PB 4/10 - aaO; aA wohl Binkert in Germelmann/Binkert/Germelmann PersVG Berlin 3. Aufl. § 83 Rn. 41) .

    Erweist sich die beabsichtigte außerordentliche Kündigung als rechtmäßig, ist die Einigungsstelle vielmehr zwingend gehalten, die vom Personalrat verweigerte Zustimmung zu ersetzen (BVerwG 4. Juni 2010 - 6 PB 4/10 - Rn. 14, ZTR 2010, 433) .

    Der Beschluss der Einigungsstelle unterliegt damit in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht zugleich der vollen gerichtlichen Überprüfung (BVerwG 4. Juni 2010 - 6 PB 4/10 - Rn. 13, aaO) .

    Wird der Beschluss rechtskräftig für unwirksam erklärt oder aufgehoben, hat die Einigungsstelle dem Mitbestimmungsverfahren unter Vermeidung der gerichtlich festgestellten Rechtsfehler Fortgang zu geben (BVerwG 4. Juni 2010 - 6 PB 4/10 - Rn. 4, aaO) .

    Dies gilt auch dann, wenn die Dienststelle zwischenzeitlich Kündigungen ausgesprochen hat, welche mangels ordnungsgemäßen Abschlusses des Mitbestimmungsverfahrens unwirksam sind (BVerwG 4. Juni 2010 - 6 PB 4/10 - Rn. 5, aaO) .

  • BVerfG, 24.05.1995 - 2 BvF 1/92

    Mitbestimmungsgesetz Schleswig-Holstein

    Auszug aus BAG, 27.01.2011 - 2 AZR 744/09
    aa) Das Demokratieprinzip aus Art. 28 Abs. 1 Satz 1 GG iVm. Art. 20 Abs. 2 GG verlangt, dass die parlamentarische Verantwortlichkeit der Regierung bei Maßnahmen, die zwar die Interessen der Beschäftigten berühren, schwerpunktmäßig aber die Erledigung von Amtsaufgaben betreffen, keine substantielle Einschränkung erfährt (BVerfG 24. Mai 1995 - 2 BvF 1/92 - zu C I 4 der Gründe, BVerfGE 93, 37) .

    Dazu gehören Maßnahmen der Personalpolitik, die den Rechtsstatus von Beamten, Angestellten und Arbeitern des öffentlichen Dienstes betreffen (BVerfG 24. Mai 1995 - 2 BvF 1/92 - zu C I 4 c der Gründe, aaO) .

    Eine personalvertretungsrechtliche Einigungsstelle ist nur dann ausreichend demokratisch legitimiert, wenn die Mehrheit ihrer Mitglieder demokratisch legitimiert ist und ihre Entscheidungen von der Mehrheit der demokratisch legitimierten Mitglieder getragen werden (BVerfG 24. Mai 1995 - 2 BvF 1/92 - zu C I 2 b der Gründe, aaO; sog. Prinzip der doppelten Mehrheit: Schmidt PersR 1996, 472) .

    (1) Wird die Einigungsstelle durch das gesetzliche Mitbestimmungsverfahren in die Willensbildung und Entscheidungsfindung der Dienststelle einbezogen, dürfen ihre Entscheidungen bei Maßnahmen der Personalpolitik nur den Charakter einer Empfehlung haben (BVerfG 24. Mai 1995 - 2 BvF 1/92 - zu C I 4 c der Gründe, BVerfGE 93, 37) .

    (a) Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts genügt der Gesetzgeber allerdings nicht schon dadurch dem Erfordernis des Demokratieprinzips, dass er die Entscheidungskompetenz der demokratisch legitimierten Stellen formal wahrt (24. Mai 1995 - 2 BvF 1/92 - zu C I 6 der Gründe, BVerfGE 93, 37) .

    Der Gesetzgeber darf deshalb die verantwortlichen Amtsträger nicht in eine Lage bringen, in der sie jene Maßnahmen, die für die zeitgerechte Herstellung der Bedingungen einer ordnungsgemäßen Erfüllung des Amtsauftrags notwendig sind, nur um den Preis von Zugeständnissen durchsetzen können, die sie nicht oder nur mit Einschränkungen für sachgerecht halten und in die sie sonst nicht einzuwilligen bereit wären (BVerfG 24. Mai 1995 - 2 BvF 1/92 - aaO) .

  • BAG, 27.02.1985 - GS 1/84

    Anspruch des Arbeitnehmers auf Weiterbeschäftigung während der Dauer des

    Auszug aus BAG, 27.01.2011 - 2 AZR 744/09
    Auch im ungekündigten Arbeitsverhältnis kann aber eine einseitige Freistellung zulässig sein, wenn besonders schutzwürdige Belange des Arbeitgebers dafür sprechen (vgl. BAG Großer Senat 27. Februar 1985 - GS 1/84 - zu C I 3 der Gründe, BAGE 48, 122) .
  • BAG, 04.06.1964 - 2 AZR 310/63

    Anforderungen an eine außerordentliche Verdachtskündigung -

    Auszug aus BAG, 27.01.2011 - 2 AZR 744/09
    Allerdings besteht auch dann in der Regel die Pflicht zur Entgeltzahlung fort (vgl. Senat 29. Oktober 1987 - 2 AZR 144/87 - zu A III 2 a der Gründe, AP BGB § 615 Nr. 42 = EzA BGB § 615 Nr. 54; 4. Juni 1964 - 2 AZR 310/63 - zu II 3 c der Gründe, BAGE 16, 72; ErfK/Preis 10. Aufl. § 611 BGB Rn. 567) .
  • BAG, 29.10.1987 - 2 AZR 144/87

    Annahmeverzug bei unwirksamer Kündigung

    Auszug aus BAG, 27.01.2011 - 2 AZR 744/09
    Allerdings besteht auch dann in der Regel die Pflicht zur Entgeltzahlung fort (vgl. Senat 29. Oktober 1987 - 2 AZR 144/87 - zu A III 2 a der Gründe, AP BGB § 615 Nr. 42 = EzA BGB § 615 Nr. 54; 4. Juni 1964 - 2 AZR 310/63 - zu II 3 c der Gründe, BAGE 16, 72; ErfK/Preis 10. Aufl. § 611 BGB Rn. 567) .
  • BVerfG, 20.07.2001 - 2 BvL 8/00

    Mangels hinreichender Darlegung der Entscheidungserheblichkeit unzulässige

    Auszug aus BAG, 27.01.2011 - 2 AZR 744/09
    (2) Diese Voraussetzungen können möglicherweise bei einem Bündel gleichartiger Maßnahmen erfüllt sein, die im Zuge organisatorischer Veränderungen in der Dienststelle ergehen (vgl. BVerfG 20. Juli 2001 - 2 BvL 8/00 - AP LPVG Brandenburg § 72 Nr. 1) .
  • BAG, 21.06.2006 - 2 AZR 300/05

    Entscheidung der Einigungsstelle nach PersVG ST

    Auszug aus BAG, 27.01.2011 - 2 AZR 744/09
    Es hätte zur Folge, dass der Beschluss der Einigungsstelle entgegen § 83 Abs. 3 Satz 3 PersVG bloßen Empfehlungscharakter besäße (vgl. zum LPVG Sachsen-Anhalt: Senat 21. Juni 2006 - 2 AZR 300/05 - Rn. 14, AP LPVG Sachsen-Anhalt § 62 Nr. 1 = EzTöD 100 TVöD-AT § 34 Abs. 1 Beteiligung Arbeitnehmervertretung Nr. 1) .
  • LAG Berlin-Brandenburg, 28.08.2009 - 8 Sa 612/09

    Außerordentliche Kündigung eines ordentlich unkündbaren Angestellten;

    Auszug aus BAG, 27.01.2011 - 2 AZR 744/09
    Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 28. August 2009 - 8 Sa 612/09 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.
  • VG Berlin, 09.12.2008 - 62 A 23.08

    Ersetzung der Zustimmung zu einer außerordentlichen Kündigung eines Beschäftigten

    Auszug aus BAG, 27.01.2011 - 2 AZR 744/09
    Zwar hat das Verwaltungsgericht inzwischen rechtskräftig festgestellt, dass dieser Beschluss unwirksam ist (VG Berlin 9. Dezember 2008 - 62 A 23.08 -) .
  • LAG Bremen, 03.04.2024 - 3 Sa 64/23
    Ein solcher Fehler besteht u.a. dann, wenn der Ausspruch der Kündigung vor Abschluss des Mitbestimmungsverfahrens erfolgt (LAG Bremen 18. Juli 2012 - 2 Sa 7/12 - Dannenberg in BremPersVG 2016, § 65 Rdnr. 172; vgl. BAG 27. Januar 2011 - 2 AZR 744/09 -, Rn. 12, juris zu § 79 Abs. 1, § 87 Nr. 8 des Personalvertretungsgesetzes des Landes Berlin).
  • BVerwG, 04.06.2010 - 6 PB 4.10

    Außerordentliche verhaltensbedingte Kündigung; Letztentscheidungsrecht des Senats

    Dagegen richtet sich die Revision der Antragstellerin zu 1, die beim Bundesarbeitsgericht unter dem Aktenzeichen 2 AZR 744/09 anhängig und über die noch nicht entschieden ist.
  • LAG Hessen, 17.07.2015 - 14 Sa 977/14

    Hat das Arbeitsgericht rechtskräftig entschieden, dass eine außerordentliche,

    Der dies bestimmende § 108 Abs. 2 BPersVG ist unmittelbar in den Ländern anwendbar (BAG 27. Januar 2011 - 2 AZR 744/09 - EzA § 108 BPersVG Nr. 6; BAG 27. November 2008 - 2 AZR 98/07 - NZA 2009, 604).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 17.10.2013 - 60 PV 9.13

    Mitbestimmung; Einigungsstelle; Anfechtung einer Entscheidung der -;

    Die mit dem gerichtlichen Überprüfungsverfahren einhergehenden Einschränkungen bei der Erfüllung des Amtsauftrags sind nach Auffassung des Bundesarbeitsgerichts hinzunehmen (vgl. Urteil vom 27. Januar 2011 - 2 AZR 744/09 -, juris Rn. 32).
  • ArbG Berlin, 07.07.2021 - 60 Ca 4079/20

    Beteiligung der Frauenvertreterin zeitlich vor dem Personalrat

    Eines Rückgriffs auf § 108 Absatz 2 Bundespersonalvertretungsgesetz (im Folgenden: BPersVG) bedarf es nicht (so aber Bundesarbeitsgericht vom 27. Januar 2011 - 2 AZR 744/09 - Arbeitsrechtliche Praxis Nummer 4 zu § 79 LPVG Berlin, unter I. der Gründe).
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